von Roberto de Mattei (Rom) Während die Synode von 2015 sich problembeladen und unvorhersehbar nähert, liegt eine grundsätzliche Frage auf dem Tisch. Welche Autorität haben kirchliche Dokumente, die vom ordentlichen Lehramt eines Papstes oder einer Synode hervorgebracht werden können?
Die Progressisten, oder vielleicht besser Neo-Modernisten schreiben allen Handlungen des derzeitigen Papstes unfehlbaren Charakter zu und ebenso den Ergebnissen der kommenden Synode, welche immer es sein mögen. Diesen Akten, so sagen sie, ist zu gehorchen, weil – wie im Falle des Zweiten Vatikanischen Konzils – der Papst und die mit ihm verbundenen Bischöfe nicht irren können.
Andererseits leugnen dieselben Progressisten den unfehlbaren Charakter der Inhalte der Enzyklika Humanae vitae von Paul VI. und behaupten, daß die traditionelle Ehemoral aktualisiert werden müsse, indem sie den „gelebten Überzeugungen“ jener Katholiken angepaßt wird, die künstliche Verhütung, künstliche Befruchtung und außereheliches Zusammenleben praktizieren.
Neo-Modernisten versuchen Glaubenswahrheit über das Lehramt auf den Kopf zu stellen
Im ersteren Fall scheinen sie die Unfehlbarkeit des ordentlichen allgemeinen Lehramtes zu behaupten, das sie mit dem Lehramt des Papstes und der Bischöfe seit dem Zweiten Vaticanum gleichsetzen. Im zweiten Fall leugnen sie hingegen das wirkliche Verständnis der Unfehlbarkeit des ordentlichen allgemeinen Lehramtes, das in der Überlieferung der Kirche zum Ausdruck kommt nach der bekannten Formel von Vinzenz von Lérins: quod semper, quod ubique, quod ab omnibus.
Damit wird offenkundig die Glaubenswahrheit über das kirchliche Lehramt auf den Kopf gestellt. Die Lehre der Kirche besagt nämlich, daß der Papst, wenn er alleine oder in Einheit mit den Bischöfen ex cathedra spricht, mit Sicherheit unfehlbar ist.
Damit eine Verlautbarung aber ex cathedra erfolgt, müssen einige Erfordernisse gegeben sein: 1) er muß als Papst und Hirte der Weltkirche sprechen; 2) das Thema, zu dem er sich äußert, muß den Glauben oder die Sitten betreffen; 3) zur Sache muß er ein feierliches und endgültiges Urteil aussprechen mit der Absicht, alle Gläubigen zu verpflichten.
Es ist allerdings hinzuzufügen, daß sich die Unfehlbarkeit der Kirche nicht auf den Ausnahmefall beschränkt, in dem der Papst allein oder in Einheit mit den Bischöfen ex cathedra spricht, sondern auch das ordentliche allgemeine Lehramt umfaßt.
Um diesen Punkt zu erklären, lohnt es, eine Veröffentlichung von Pater Marcelino Zalba (1908-2009) über „Die Unfehlbarkeit des ordentlichen allgemeinen Lehramtes und die Verhütung“ heranzuziehen, die in der Ausgabe Januar-März 1979 der Zeitschrift Renovatio (S. 79-90) von Kardinal Giuiseppe Siri erschienen ist.
Lehre von Humanae vitae kann Unfehlbarkeitscharakter beanspruchen
Der Autor, einer der sichersten Moraltheologen seiner Zeit, erinnerte daran, daß zwei andere bekannte amerikanische Theologen, John C. Ford und Gerald Kelly, 1963, und damit genau fünf Jahr vor der Verkündung der Enzyklika Humanae vitae von Paul VI., den Grad der Gewißheit und der Wahrheit studierten, der im theologischen Bereich der überlieferten katholischen Lehre in Sachen intrinsischer und schwerwiegender Amoralität der Verhütung zuzuschreiben ist (John C. Ford SJ/Gerald Kelly SJ: Contemprary Moral Theology, Bd. 2: Marriage Questions, Newman, Westminster 1964, S. 263-271).
Laut den beiden Jesuitentheologen handelte es sich dabei um eine Lehre, die für das Verhalten der Gläubigen als normativ bindend zu betrachten ist. Es wäre in der Tat undenkbar, daß die vom Heiligen Geist zur Bewahrung der Lehre und der Moral des Evangeliums unterstützte katholische Kirche in zahlreichen Stellungnahmen ausdrücklich festgestellt hätte, daß verhütende Handlungen eine objektive Verletzung des Gottesgesetzes sind, wenn dem nicht wirklich so wäre. Mit einer irrigen Stellungnahme wäre die Kirche Ursache für unzählige Todsünden gewesen und hätte damit die Verheißung des göttlichen Beistandes durch Jesus Christus widerlegt.
Einer der beiden Moraltheologen, Pater Ford, vertiefte in Zusammenarbeit mit dem Philosophen Germain Grisez dieses Problem in einer weiteren Schrift: „Contraception and the Infallibility of the Ordinary Magisterium“ (Theological Studies, 39, 1978, S. 258-312). Sie kamen zum Schluß, daß die Lehre von Humanae vitae als unfehlbar verkündet betrachtet werden kann, nicht wegen des formalen Aktes der Verkündigung (der weniger feierlich und kategorisch war als zum Beispiel jener von Casti Connubii von Pius XI.), sondern weil sie das ordentliche allgemeine Lehramt der Päpste und der Bischöfe des Erdkreises bestätigte. Obwohl nicht an sich unfehlbar, ist Humanae vitae unfehlbar geworden, indem sie die Verhütung verurteilte und damit eine immer vom ordentlichen allgemeinen Lehramt der Kirche vertretene Lehre bekräftigte.
Die Konstitution Dei Filius des Ersten Vatikanischen Konzils legte im dritten Kapitel fest, daß es Wahrheiten geben kann, die mit göttlichem und katholischem Glauben geglaubt werden müssen, ohne daß es einen feierlichen Lehrentscheid braucht, da sie durch Ausübung des ordentlichen allgemeinen Lehramtes der Kirche bereits ausgedrückt wurden. Die notwendigen Voraussetzungen für die Unfehlbarkeit des ordentlichen allgemeinen Lehramtes sind also, daß es sich um eine Lehre handelt, die den Glauben oder die Moral betrifft, die in wiederholten Erklärungen der Päpste und der Bischöfe mit Autorität, unzweifelhaft und verbindlich gelehrt wurde.
„Allgemein“ meint absolut in Raum und Zeit
Das Wort allgemein, für universal, ist nicht nur im synchronen Sinn zu verstehen, als weltweit gültig, aber auf eine bestimmte historischen Epoche beschränkt, sondern im diachronen Sinn als zeitloser Kontinuität, um den Konsens auszudrücken, der alle Epochen der Kirche umfaßt (Joseph Kardinal Ratzinger: Lehramtliche Stellungnahme zur Professio fidei vom 29. Juni 1998, Anmerkung 17). Im konkreten Fall der Geburtenregelung verurteilte die Kirche seit dem 3. Jahrhundert künstliche Methoden. Als Anfang des 20. Jahrhunderts dieses Problem erneut auftrat, verkündeten die Erklärungen der Bischöfe in Einheit mit dem Papst immer die endgültige und verbindliche Lehre der Kirche, daß die künstliche Verhütung eine Todsünde ist.
Die ausdrücklichen Erklärungen von Pius XI., Pius XII. und aller ihrer Nachfolger bekräftigten die überlieferte Lehre. Paul VI. bestätigte in Humanae vitae diese Lehren des ordentlichen Lehramtes, „die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und bereichert wird“ (Humanae vitae, 4) und verwarf die Folgerungen des päpstlichen Ausschusses, der dieses Problem studiert hatte, weil sie „von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen“ (Humanae vitae, 6).
Lehre zur künstlichen Verhütung auf künstliche Befruchtung, wilde Ehre und wiederverheiratet Geschiedene übertragbar
Die Position, die Pater Zalba, Pater Kelly, Pater Ford und Professor Grisez zur künstlichen Verhütung erarbeitet haben, kann ebenso auf die künstliche Befruchtung, die wilden Ehen und die wiederverheiratet Geschiedenen ausgedehnt werden. Auch ohne feierliche Lehrentscheide der Kirche zu diesen moralischen Problemen, hat sich das ordentliche allgemeine Lehramt der Kirche im Laufe der Jahrhunderte dazu auf übereinstimmende, konstante und verbindliche Weise geäußert: es kann daher als unfehlbar betrachtet werden. Im Bereich der Moral kann die Praxis nie im Widerspruch mit dem sein, was das allgemeine Lehramt der Kirche endgültig festgelegt hat.
Doktrinelle Neuheiten des Zweiten Vaticanums hingegen fehlbar und unverbindlich
Ganz anders liegen die Dingen bezüglich der doktrinellen Neuheiten, die in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils enthalten sind. In diesem Fall fehlte nicht nur eine Verkündigung ex cathedra durch den Papst in Einheit mit den Bischöfen, sondern es fehlte jeglicher dogmatischer Anspruch und jede Absicht, eine Glaubens- oder Moralwahrheit zu definieren und von den Gläubigen eine verbindliche Zustimmung zu verlangen.
Unfehlbar kann in jenen Dokumenten nur die eine oder andere Passage sein, in denen die immerwährende Lehre der Kirche bekräftigt wird. Katholisch, das heißt universal, ist nicht das, was in einem bestimmten Moment „an jedem Ort“ von allen geglaubt wird, wie es auf einem Konzil oder einer Synode der Fall sein kann, sondern das, was schon immer und überall von allen zweifelsfrei und widerspruchsfrei geglaubt wurde. Die hermeneutische Debatte über die Neuheiten in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils, die noch im Gange ist, bestätigt deren provisorischen und diskutablen Charakter, der in keiner Weise verbindlich ist.
Wie aber kann jemand blinden und bedingungslosen Gehorsam für die fehlbaren Neuheiten des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Bischofssynode über die Familie einfordern, der gleichzeitig für sich in Anspruch nimmt, den unfehlbaren Lehren des ordentlichen allgemeinen Lehramtes der Kirche in Sachen Ehemoral zu widersprechen?
Übersetzung: Giuseppe Nardi, katholisches.info
Bild: Corrispondenza Romana